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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11   

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https://dejure.org/2011,4734
OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11 (https://dejure.org/2011,4734)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.08.2011 - 1 M 65/11 (https://dejure.org/2011,4734)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 (https://dejure.org/2011,4734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Beförderungskonkurrenz; gesetzliche Regelbeurteilungspflicht; Anlassbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 21 LSA; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2
    Umfang vorläufigen Rechtsschutzes im Falle der Beförderungskonkurrenz von Beamten; Pflicht einer obersten Dienstbehörde zum Erlass allgemeiner Anordnungen hinsichtlich der Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Beamten; Vergleichbarkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beförderungskonkurrenz - gesetzliche Regelbeurteilungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang vorläufigen Rechtsschutzes im Falle der Beförderungskonkurrenz von Beamten; Pflicht einer obersten Dienstbehörde zum Erlass allgemeiner Anordnungen hinsichtlich der Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Beamten; Vergleichbarkeit von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1251
  • DÖV 2011, 899
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

    Dabei ist vom beschließenden Senat zu beachten, dass es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichtes ist, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen ( so: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ), zumal vorliegend dienstliche Beurteilungen als Auswahlgrundlage zu erstellen sind.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( etwa: Urteil vom 21. August 2003, a. a. O., m. w. N. ) entspricht es dem bei der Beförderung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; siehe zum Vorstehenden zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; siehe zum Vorstehenden zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Dies ist mit dem von § 21 LBG LSA intendierten Zweck nicht zu vereinbaren, da damit Regelbeurteilungen als wesentliches Mittel der Personalauslese (weitgehend) entwertet werden und Anlassbeurteilungen ein ihnen nicht zustehendes, unverhältnismäßig großes Gewicht erhalten ( vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 704/01 -, NVwZ-RR 2002, 594; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09

    Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
    Demgegenüber soll die Regelbeurteilung - für alle Beamten gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfassen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - ZBR 2002, 211; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 -, juris [m. w. N.]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 S 339/07 -, juris; OVG LSA Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 M 84/09 -, juris [m. w. N.] ).

    In einem solchen Fall ist der Dienstherr daher gehalten, die resultierenden Erkenntnisdefizite auszugleichen und die Vergleichbarkeit sämtlicher dienstlicher Beurteilungen herzustellen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 M 84/09 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
    Da der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Bewerbungsverfahrensanspruch nach alledem durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt ist, kann der Antragsteller vorliegend eine erneute Auswahlentscheidung beanspruchen, weil nach den vorstehenden Ausführungen sich nicht mit der hier erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung "offensichtlich chancenlos" ( so: BVerfG, Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, NVwZ 2006, 1401 ) ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
    Von einem nicht mehr aussagekräftigen aktuellen Vergleich der Leistungen kann jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume überhaupt nicht oder nur noch geringfügig übereinstimmen ( siehe: OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93 -, NVwZ-RR 1994, 225; OVG Saarland, Beschluss vom 1. Juli 1994 - 1 W 38/94 -, juris ).
  • OVG Saarland, 01.07.1994 - 1 W 38/94

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilung; Leistungsvergleich;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
    Von einem nicht mehr aussagekräftigen aktuellen Vergleich der Leistungen kann jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume überhaupt nicht oder nur noch geringfügig übereinstimmen ( siehe: OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93 -, NVwZ-RR 1994, 225; OVG Saarland, Beschluss vom 1. Juli 1994 - 1 W 38/94 -, juris ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
    Demgegenüber soll die Regelbeurteilung - für alle Beamten gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfassen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - ZBR 2002, 211; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 -, juris [m. w. N.]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 S 339/07 -, juris; OVG LSA Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 M 84/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

    Aus der allgemeinen wie auch aus der in § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA (juris: BG ST) normierten Regelbeurteilungspflicht resultierend darf der Dienstherr bei seiner Auswahlwahlentscheidung nicht ausschließlich die jeweils "aktuell(st)en" Anlassbeurteilungen zugrunde legen, sondern hat überdies zumindest die letzte Regelbeurteilung der Beamten zu berücksichtigen (Fortentwicklung von: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -).(Rn.9).

    Für die Beamten des Landes Sachsen-Anhalt folgt dies überdies aus § 21 Abs. 1 LBG LSA ( vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris ).

    Eine solche Vorgehensweise ist mit dem von § 21 LBG LSA intendierten Zweck nicht zu vereinbaren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011, a. a. O. ), da damit Regelbeurteilungen als wesentliches Mittel der Personalauslese (weitgehend) entwertet werden und Anlassbeurteilungen ein ihnen nicht zustehendes, unverhältnismäßig großes Gewicht erhalten ( vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 704/01 -, NVwZ-RR 2002, 594; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris ).

    Demgegenüber soll die Regelbeurteilung - für alle Beamten gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfassen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 -, juris [m. w. N.]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 S 339/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011, a. a. O.; Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 M 84/09 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der

    Die ausschließliche Zugrundelegung von Anlassbeurteilungen ist mit dem von § 21 LBG LSA intendierten Zweck nicht zu vereinbaren, da damit Regelbeurteilungen als wesentliches Mittel der Personalauslese (weitgehend) entwertet werden und Anlassbeurteilungen ein ihnen nicht zustehendes, unverhältnismäßig großes Gewicht erhalten ( OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris Rn. 12 m. w. N. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Für die Beamten des Landes Sachsen-Anhalt folgt zudem aus § 21 Abs. 1 LBG LSA ( OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris ), dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamten regelmäßig zu beurteilen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16

    Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in

    Für die Beamten des Landes Sachsen-Anhalt folgt überdies aus § 21 Abs. 1 LBG LSA ( vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris ), dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamten regelmäßig zu beurteilen sind.
  • VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17

    Sicherstellung grundsätzlich regelmäßig stattfindender dienstlicher

    Der Dienstherr hat im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen, dass seine Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, und Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, jeweils zitiert nach juris).

    Dies ist mit dem von § 51 Abs. 1 ThürLbV i. V. m. § 54 ThürLaufbG intendierten Zweck nicht zu vereinbaren, da damit Regelbeurteilungen als wesentliches Mittel der Personalauslese (weitgehend) entwertet werden und Anlassbeurteilungen ein ihnen nicht zustehendes, unverhältnismäßig großes Gewicht erhalten (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 704/01 - OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 - jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

    § 21 Abs. 2 LBG LSA gibt den obersten Dienstbehörden hierzu zwingend auf, das Nähere für die Beamten ihres Geschäftsbereiches durch allgemeine Anordnung bestimmen ( OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris Rn. 12, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris Rn. 12 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Damit seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. seine Auswahl möglich erscheint, hätte der Antragsteller mithin glaubhaft machen müssen, dass die zwar nach dem ausgewählten (erstplatzierten) Bewerber, aber vorrangig vor ihm platzierten Bewerber nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG rechtswidrig dem Antragsteller vorgezogen worden sind ( vgl.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 S 353/11 -, juris; vgl. auch: OVG LSA: Beschluss vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 -, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, jeweils juris ).
  • VGH Hessen, 25.04.2022 - 1 B 2385/21

    Aktualisierungsbedürfnis von Anlassbeurteilungen in einem reinen

    Regelbeurteilungen stellen überdies bestmöglich einen fehlerfreien Qualifikationsvergleich mehrerer Beamter bei Auswahlentscheidungen sicher, weil sie auf einem grundsätzlich (annähernd) gleichen Beurteilungszeitraum mit einem gemeinsamen Stichtag beruhen (Senatsbeschluss vom 22. März 2021 - 1 B 2551/19 -, n.v.; vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 41; Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 -, juris; Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, juris Rn. 9 f.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 6 B 1002/20 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 3 CE 16.1457 -, juris Rn. 47; OVG SA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 01.12.2015 - 3 CE 15.1947

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Konkurrent, unterschiedliche

    Ansonsten nämlich wäre der Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers in verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbarer Weise erschwert und eine effektive Kontrolle darüber nicht gewährleistet, ob das Auswahlverfahren den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprochen hat (vgl. BVerfG, B. v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164 - juris Rn. 13; BVerwG, U. v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 - BVerwGE 118, 370 - juris Rn. 23; OVG Magdeburg, B. v. 18.8.2011 - 1 M 65/11 - ZBR 2012, 106, - juris Rn. 8; OVG Greifswald, B. v. 2.9.2009 - 2 M 97/09 - juris Rn. 12; OVG Münster, B. v. 6.5.2008 - 1 B 1786/07 - juris Rn. 45).
  • VG Kassel, 26.09.2022 - 1 K 1045/21

    Konkurrentenstreitverfahren (Hauptsache) bei Dienstpostenübertragung

    Anders ist dies jedoch dann, wenn Laufbahnvorschriften eine Regelbeurteilung zwingend vorsehen und dennoch für die Auswahlentscheidung lediglich Anlassbeurteilungen erstellt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 6 B 1326/08 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, VG Kassel, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 L 827/14.KS - VG Wiesbaden, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 3 L 560/19.WI -, alle zit. nach juris).
  • VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer

  • VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht durch einen statusamtsgleichen Beurteiler

  • VG Kassel, 30.10.2014 - 1 L 827/14

    Pflicht zur Erstellung einer Regelbeurteilung für Personalauswahlverfahren

  • VG Magdeburg, 25.09.2012 - 5 A 278/11

    Beamtenbeförderung: Sachlicher Grund für den Abbruch eines

  • VG Kassel, 23.11.2020 - 1 L 700/20

    Regelbeurteilung als zwingende Voraussetzung für eine Beförderungsentscheidung

  • VG Kassel, 25.04.2022 - 1 K 1778/21

    Anlassbeurteilungen anstelle von Regelbeurteilungen sind aufgrund der Regelung

  • VG Berlin, 26.01.2015 - 28 K 166.14
  • VG Magdeburg, 13.07.2021 - 1 B 120/21
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